Published 12 years ago in Beats / Instrumentals

B.A.D. - Slap that b****

  • 4
  • 0
  • 0
  • 0
  • 0
  • 0

(D) Standard "Free Beat" Vertrag NICHT-EXKLUSIVE RECHTE: Die folgende dient als rechtlich bindende Vereinbarung zwischen B.A.D. ("Lizenzgeber") und dem Käufer ("Lizenznehmer"). Diese Vereinbarung gewährt dem Lizenznehmer nicht-exklusive Rechte an der durch Kauf / oder kostenlosem Download erworbenen Komposition ("Instrumental"). 1. Nutzung: Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer das Recht für die nicht-exklusive Nutzung des Instrumental, welche in dieser Vereinbarung lizenziert ist, zum Zwecke der Schaffung einer neuen Zusammensetzung. 2. Master-Recording: Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer das Recht, dem Instrumental eigene/ oder lizenzfreie Gesangsaufnahmen hinzuzufügen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, von der Bearbeitung des Instrumental, die in dieser Vereinbarung lizenziert ist, durch Veränderung des Arrangements oder durch Entfernen von Melodien, Instrumente, Drum - Programmierungen oder Klängen, die innerhalb des Instrumental enthalten sind, abzusehen und diese zu unterlassen. 3. For-Profit bzw. Non-Profit - Vertrieb: Der Lizenznehmer ist berechtigt, das Instrumental ausschließlich für nicht kommerzielle Zwecke zu verwenden. Jede for-Profit-, Handels-, oder finanziell ausbeuterische Nutzung des Instrumentals ist untersagt. Um das Instrumental kommerziell zu nutzen, muss eine entsprechende Lizenz gekauft oder ordnungsgemäß erhoben werden. 4. Eigentümer: Der Lizenzgeber behält 100% der vollen Rechte (Urheber- und Eigentumsrechte) am Instrumental, und kann es weiterhin nicht-exklusiv und / oder exklusiv verkaufen. Der Lizenznehmer hat weder das Recht noch die Autorität das Instrumental, obgleich vollständig oder Teile davon, an Dritte zu verkaufen oder Rechte daran zu lizenzieren. 5. Produktionsangabe: Der Lizenznehmer verpflichtet sich dazu eine ordnungsgemäße Produktionsangabe für die Schaffung des Instrumental durch den Lizenzgeber, durch namentliche Nennung des Lizenzgebers, zumachen. Dies kann mündlich erfolgen (durch Gesangsaufnahmen auf dem Master-Recording) oder geschrieben in oder auf dem CD-Booklet oder der äußeren Abdeckung. Diese Produktionsangabe muss auch in digitalen Kopien erkennbar sein, hierzu verpflichtet sich der Lizenznehmer dazu im Titel des fertigen Songs den Zusatz (prod. by B.A.D.) anzugeben. Darüber hinaus behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, eine Audio-Signatur am Anfang aller nicht-exklusive Instrumentale einzufügen und beizubehalten. 6. Änderungen: Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung zu jeder Zeit und ohne Ankündigung zu modifizieren. Durch die Weiternutzung des Instrumentals erklären Sie Ihre Zustimmung zu diesem Vertrag, einschließlich etwaiger Änderungen oder Modifikationen durch den Lizenzgeber. Mit dem Erhalt dieses Vertrags per E-Mail oder Postanschrift bzw. durch herunterladen des Instrumental (von badhiphop.de oder etwaigen Internetauftritten des Lizenzgebers auf Internetplattformen wie z.B. SoundCloud.com, YouTube.com oder Facebook.com), stimmen Sie automatisch den oben genannten Bedingungen zu und erhalten die nicht-exklusiven Rechte an dem entsprechenden Instrumental.

::
/ ::

Queue

Clear